Beitragsordnung 2011

 

(Anlage zur Satzung des Feuerwehrvereins Penig e. V.)

§ 1

Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 24,00 €uro, der monatliche Beitrag ist 2,00 €uro. Der Beitrag wird in der jährlichen Mitgliederversammlung laut § 14 Abs. a) beschlossen.

§ 2

Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag für das 1. Halbjahr ist bis zum 31. Mai des Geschäftsjahres und für das 2. Halbjahr bis zum 30. November des Geschäftsjahres fällig.

Die Zahlung ist auf das Konto der

Sparkasse Mittelsachsen

BLZ 870 520 00

Konto – Nr. 3 110 005 548

zu leisten.

§ 3

Mahnung

Eine Streichung kann durch Beschluss (einstimmig) des Vorstandes erfolgen, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Erfüllung seiner Beitragspflicht im Rückstand ist und am Vereinsleben nicht teilnimmt. Die Fristen für die Mahnungen betragen je zwei Monate nach Fälligkeit. Dem Mitglied ist die Streichung schriftlich mitzuteilen.

§ 4

Inkrafttreten

Die Beitragssätze dieser Beitragsordnung gelten für ein Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011. Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 15. Juni 2011.

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