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Beitragsordnung MINI FEUERWEHR
(Anlage zur Satzung des Feuerwehrvereins Penig e. V.)
§ 1
Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 18,00 €uro, der monatliche Beitrag ist 1,50 €uro. Der Beitrag wird in der jährlichen Mitgliederversammlung laut § 14 Abs. a) beschlossen.
§ 2
Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag für das 1. Halbjahr ist bis zum 31. Mai des Geschäftsjahres und für das 2. Halbjahr bis zum 30. November des Geschäftsjahres fällig.
Die Zahlung ist auf das Konto der
Kreissparkasse Mittweida
BLZ 870 510 00
Konto – Nr. 3 110 005 548
zu leisten.
§ 3
Mahnung
Eine Streichung kann durch Beschluss (einstimmig) des Vorstandes erfolgen, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Erfüllung seiner Beitragspflicht im Rückstand ist und am Vereinsleben nicht teilnimmt. Die Fristen für die Mahnungen betragen je zwei Monate nach Fälligkeit. Dem Mitglied ist die Streichung schriftlich mitzuteilen.
§ 4
Inkrafttreten
Die Beitragssätze dieser Beitragsordnung gelten für ein Geschäftsjahr ab dem 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010. Beschluss durch die Mitgliederversammlung am 21. April 2010.
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